Verfahrenskostenhilfe – staatliche Unterstützung im Gerichtsverfahren
Wenn Sie in Deutschland leben und Sozialleistungen beziehen oder Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die gerichtlichen Kosten und Anwaltsgebühren selbst zu tragen, können Sie staatliche Unterstützung in Form der Verfahrenskostenhilfe (auch Prozesskostenhilfe genannt) beantragen.

Was ist Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)?
Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Hilfe, die dazu dient, die Gerichts- und Anwaltskosten für Personen zu übernehmen, deren Einkommen zu gering ist, um diese Kosten selbst zu tragen, und deren Rechtsverfolgung bzw. - verteidigung im konkreten Einzelfall Erfolgsaussichten hat.

Wer kann Verfahrenskostenhilfe erhalten?
Personen mit geringem Einkommen sowie Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld haben grundsätzlich Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
Welche Unterlagen sind erforderlich??
Sie müssen ein gerichtliches Formular (“Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse”) ausfüllen. Darin machen Sie detaillierte Angaben über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Zusätzlich müssen folgende Nachweise beigefügt werden:

✅ Einkommensnachweise
✅ Mietvertrag
✅ Kontoauszüge der letzten 3 Monate (aller Konten)
✅ Bescheide über erhaltene Leistungen (z. B. Kindergeld, Wohngeld)
✅ Informationen zu bestehenden Krediten und Schulden
✅ Nachweise über regelmäßige Ausgaben (z. B. Kredite, Leasing, Versicherungen)
✅ Angaben über Ihr Vermögen
Wie wird Verfahrenskostenhilfe beantragt?
Das Antragsformular („Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse“) erhalten Sie von Ihrem Anwalt, beim Gericht oder online auf der Webseite Ihres Gerichts (Suche nach „Verfahrenskostenhilfe Formular“ oder „Prozesskostenhilfe Formular“). Der Ablauf ist wie folgt:
  1. Holen Sie das Formular beim Anwalt, Gericht oder online ein.
  2. Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen über Ihren Anwalt bei Gericht ein.
  3. Das Gericht prüft Ihre finanzielle Lage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Sind Ihre finanziellen Mittel gering und die Erfolgsaussichten gut, wird die Hilfe bewilligt.
  4. Das Gericht kann entweder volle Unterstützung gewähren oder eine Ratenzahlung festlegen. Teilweise Unterstützung wird nicht bewilligt.
Wichtige Hinweise
  • Die Verfahrenskostenhilfe übernimmt sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihre Klage oder Ihr Anliegen eine realistische Aussicht auf Erfolg hat.
  • Das Gericht überprüft bis zu 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens regelmäßig Ihre finanzielle Lage. Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen müssen unverzüglich dem Gericht gemeldet werden.
  • Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann aus verschiedenen Gründen aufgehoben werden.

Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen der Formulare haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt für weitere Unterstützung.