Beratungshilfeschein – staatliche Hilfe für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder Ihr Einkommen niedrig ist, haben Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung zur Finanzierung der außergerichtlichen anwaltlichen Rechtsberatung und Vertretung. Diese Hilfe wird in Form eines speziellen Scheins (dem sogenannten Beratungshilfeschein) gewährt.

Was ist ein Beratungshilfeschein?
Der Beratungshilfeschein deckt die Kosten für die Beratung und Unterstützung eines Rechtsanwalts bei rechtlichen Angelegenheiten außerhalb eines Gerichtsverfahrens ab. Mit diesem Schein zahlen Sie an den Rechtsanwalt lediglich eine Gebühr von 15 Euro. Die restlichen Kosten übernimmt der Staat.

Wer kann einen Beratungshilfeschein
erhalten?
Jeder, der in Deutschland lebt und dessen Einkommen und finanzielle Situation nicht ausreichen, um eigenständig Anwaltskosten zu tragen, hat das Recht auf Gewährung der Beratungshilfe. Insbesondere Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe erfüllen in der Regel diese Voraussetzungen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Beratungshilfescheinantrag?
Zur Beantragung müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

✅ Identitätsnachweis (Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass)
✅ Einkommensnachweise (z. B. Bescheide über Sozialleistungen, aktuelle Lohnabrechnungen, Kontoauszüge)
✅ Nachweise über regelmäßige Ausgaben (z. B. Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen)
✅ Unterlagen zu Ihrem konkreten Rechtsproblem (z. B. Briefe, Mahnungen, Rechnungen, Thema der Beratung)

Wo erhalte ich einen Beratungshilfeschein?
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes. Die Adresse und Kontaktdaten Ihres zuständigen Amtsgerichts finden Sie online, indem Sie nach „Amtsgericht“ und dem Namen Ihrer Stadt suchen.
Wie beantrage ich einen Beratungshilfeschein?
Zur Beantragung müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
  1. Sammeln Sie zunächst alle erforderlichen Unterlagen.
  2. Füllen Sie das Antragsformular aus. Das Formular erhalten Sie direkt beim Amtsgericht oder online auf der Webseite des Gerichts Ihrer Region (einfach nach „Beratungshilfeschein Formular + Bundesland“ suchen).
  3. Geben Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen persönlich beim Amtsgericht ab oder senden Sie alles per Post.

Kann ich den Anwalt frei wählen?
Ja, Sie dürfen mit dem Beratungshilfeschein jeden Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen, der Beratungshilfescheine akzeptiert. Sie sind nicht verpflichtet, einen vom Gericht vorgeschlagenen Anwalt zu wählen.
Wichtige Hinweise
  • Der Beratungshilfeschein gilt nur für die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Er deckt keine gerichtlichen Verfahren ab. Für gerichtliche Verfahren müssen Sie einen separaten Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
  • Nach Erhalt des Beratungshilfescheins sollten Sie den Termin mit dem Anwalt zeitnah vereinbaren und ihn vorab informieren, dass Sie einen Beratungshilfeschein haben.
  • Ein Beratungshilfeschein wird nicht für alle Rechtsfragen ausgestellt. Bei strafrechtlichen Angelegenheiten oder Insolvenzfragen ist der Schein beispielsweise nicht verfügbar.
  • Den Beratungshilfeschein müssen Sie dem Anwalt im Original persönlich oder postalisch übergeben; eine Kopie oder ein Foto reichen nicht aus.
  • Jeder Beratungshilfeschein darf nur einmal verwendet werden.
  • Den Beratungshilfeschein muss vor Ihrem Anwaltsbesuch beantragt werden.
  • Falls mehrere rechtliche Probleme bestehen, benötigen Sie für jedes einzelne Problem einen separaten Beratungshilfeschein.
Hinweis: Die Gebühren für anwaltliche Erstberatungen sind für Privatpersonen gesetzlich geregelt (§ 34 RVG). Es gibt keine günstigeren oder teureren Anwälte – alle orientieren sich an denselben gesetzlichen Vorgaben.

🔗 Zur offiziellen Gebührentabelle nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) :
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – gesetze-im-internet.de
Fragen zum Ablauf – Erstberatung