Julia Mut Rechtsanwältin

Online-Scheidung in Deutschland

Scheidung ohne Kanzleibesuch: schnell, transparent und unkompliziert.

Über 10 Jahre Praxis im Familienrecht und mehr als 10.000 Follower in den sozialen Medien sprechen für meine Erfahrung.

  • Verfahrenskostenhilfe — Infos und Antrag
  • Transparente Honorare, keine versteckten Kosten
  • Persönlicher Kontakt — direkt zu mir als Rechtsanwältin
  • Bundesweit tätig, Kanzlei in Remscheid, NRW

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Julia Mut, Rechtsanwältin
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So funktioniert der Scheidungsprozess

Erstberatung

Erstberatung

Keine Scheidung ohne Strategie — wir planen gemeinsam und klären alle Voraussetzungen.

Vollmacht erteilen

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Sie bestätigen meine Beauftragung bequem online – per Klick oder Formular.

Antrag bei Gericht einreichen

Antrag bei Gericht einreichen (lassen)

Nach Prüfung reiche ich Ihren Scheidungsantrag persönlich und fristgerecht beim Familiengericht ein.

Scheidungstermin erhalten

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Ich halte Sie auf dem Laufenden und begleite Sie durch den gesamten Ablauf – auch beim Termin.

Rechtskräftig geschieden

Rechtskräftig geschieden

Sie halten den offiziellen Beschluss in den Händen – Sie haben es geschafft!

Häufige Fragen

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht aus dem dreifachen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten und Teilen des Vermögens errechnet.

Anwaltsgebühren ergeben sich aus dem RVG, Gerichtskosten aus dem FamGKG. Das sind gesetzliche Mindestgebühren ohne Aufschläge.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen die Kosten geringer aus, weil nur ein Anwalt beauftragt werden muss. Eine Pauschalsumme lässt sich vorab nicht nennen. Nutzen Sie meinen kostenlosen Online-Scheidungsrechner — er gibt Ihnen einen ungefähren Richtwert für Ihre Scheidungskosten.
Vor dem Scheidungsantrag steht in Deutschland das Trennungsjahr (§§ 1565, 1566 BGB). Sie und Ihr Ehepartner müssen ein Jahr getrennt gelebt haben, erst danach kann der Antrag bei Gericht eingereicht werden.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert es vom Antrag bis zum Beschluss meist vier bis sechs Monate. Wenn Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen umstritten sind, kann sich das Verfahren auf ein Jahr oder länger ziehen.

Der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenansprüche, läuft parallel mit. Die Auskünfte der Rentenversicherungsträger nehmen häufig zwei bis vier Monate in Anspruch und sind oft der Engpass. In Großstädten und bei komplexen Versicherungsverläufen können einvernehmliche Verfahren acht Monate und länger dauern.
Auch ohne Scheidung läuft Ihre Ehe rechtlich weiter. Und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Stirbt Ihr Ehegatte, erben Sie automatisch seine Verbindlichkeiten: Kredite, Hypothek, offene Forderungen, manchmal sogar Bestattungskosten. Vermögen muss dabei nicht da sein — die Schulden kommen unabhängig davon, ob im Nachlass etwas übrig ist.

Beim Versorgungsausgleich wachsen Ihre Rentenanwartschaften so lange weiter zusammen, bis der Scheidungsantrag rechtshängig ist.

Und vor allem: Kinder. Nach § 1592 Nr. 1 BGB ist der Ehemann automatisch rechtlicher Vater jedes Kindes, das seine Ehefrau zur Welt bringt. Nach § 1600b Abs. 1 BGB haben Sie nur zwei Jahre ab Kenntnis Zeit, das anzufechten. Danach zahlen Sie Kindesunterhalt bis zur Volljährigkeit, und das Kind erbt von Ihnen — nicht vom biologischen Vater.
Im Scheidungsverfahren werden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten und übernimmt die Hälfte der Gerichtskosten.

Reicht Ihr Einkommen nicht aus, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Verdient Ihr Ehepartner deutlich mehr als Sie, kann er zudem verpflichtet sein, sich an Ihren Verfahrenskosten zu beteiligen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Anwalt benötigt. Der andere Ehegatte zahlt dann lediglich seinen Anteil an den Gerichtskosten.

Ihre Klarheit liegt mir am Herzen: Alle Infos zu Beratungskosten und Ablauf finden Sie auf dieser Seite.

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Julia Mut, Scheidungsanwältin

Julia Mut

Scheidungsanwältin

Spezialisierte Rechtsberatung seit 2015:

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